Wer wir sind - Karnevalsgesellschaft Hiltrup e. V. 2007
Der Vorstand - auch Präsidium genannt - führt die Geschäfte der Gesellschaft. Er wird auf der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren von den Mitgliedern der Gesellschaft gewählt. Die Vorstandsmitglieder sind rechtlich für das Handeln der Gesellschaft verantwortlich.
Der Vorstand –auch Präsidium genannt– führt die Geschäfte der Karnevalsgesellschaft. Er wird auf der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren von den Mitgliedern der Gesellschaft gewählt. Die Vorstandsmitglieder sind rechtlich für das Handeln der Gesellschaft verantwortlich.
Der amtierende Vorstand besteht zurzeit aus acht Mitgliedern, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Gesellschaft wahr- bzw. übernehmen.
Präsident
![]() | Angelo Balderi - KGH-Mitglied seit 2007 Werdegang in der KGH: 2007-2012 Vizepräsident, seit 2012 Präsident |
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Elferrat: Der Elferrat leitet unter dem Elferratssprecher Veranstaltungen der Gesellschaft, repräsentiert die Gesellschaft auf eigenen und fremden Veranstaltungen und arbeitet in den ihm durch Vorstands- oder Elferratsbeschluss zugewiesenen Aufgabenbereichen. Über die Aufnahme in den Elferrat entscheidet der jeweils bestehende Elferrat. Vor der Aufnahme in den Elferrat muss ein sogenanntes Adjutantenjahr absolviert werden, an dessen Ende über die endgültige Aufnahme in den Elferrat entschieden wird. Der Elferratssprecher wird auf Vorschlag des jeweils bestehenden Elferrats vom Vorstand nominiert und auf der Generalversammlung von den Mitgliedern gewählt. Der Elferratssprecher ist deswegen sowohl Mitglied des Vorstands als auch des Präsidiums.
Kennzeichnung
Elferräte tragen alle die zweistufige KGH-Kappe mit eingesticktem Gesellschaftslogo, KGH-Schriftzug, rotem „Marabu“ (Federband auf der Kappe) und dem Schriftzug „Elferrat“. Adjutanten tragen die zweistufige KGH-Kappe mit eingesticktem Gesellschaftslogo.
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Ehrenpräsident:
Wie wird man Ehrenpräsident?
Ehrenpräsident oder Ehrenvizepräsident kann grundsätzlich nur werden, wer sich als Vorstands- und/oder Elferratsmitglied um die Gesellschaft verdient gemacht hat. Nach dem Ausscheiden aus einem Amt entscheidet der Vorstand der Gesellschaft, ob jemand in den Senat aufgenommen wird und damit den Titelzusatz „Ehren...“ tragen darf. Die Ehrentitel werden im Rahmen einer offiziellen „Taufe“ verliehen. Da sowohl Ehrenpräsident als auch Ehrenvizepräsident Teil des Senats der Gesellschaft sind, werden sie vom Senatspräsidenten betreut.
Kennzeichnung
Ehrenpräsidenten und Ehrenvizepräsidenten tragen die einstufige KGH-Kappe mit einem rot/weißen Marabu (Federband auf der Kappe), Glanzsteinen und dem Schriftzug „Ehrenpräsident“ bzw. „Ehrenvizepräsident“.
![]() | Ehrenpräsident |
Ehrensenator:
Wie wird man Ehrensenator?
Ehrensenator kann grundsätzlich nur werden, wer sich als Vorstands- und/oder Elferratsmitglied um die Gesellschaft verdient gemacht hat. Nach dem Ausscheiden aus einem Amt entscheidet der Vorstand der Gesellschaft, ob jemand in den Senat aufgenommen wird und damit den Titelzusatz „Ehren…“ tragen darf. Die Ehrentitel werden im Rahmen einer offiziellen „Taufe“ verliehen. Da Ehrensenatoren Teil des Senats der Gesellschaft sind, werden sie vom Senatspräsidenten betreut.
Kennzeichnung
Ehrensenatoren aus den Reihen des Vorstands / des Präsidiums tragen die Kappe ohne Glanzsteine, mit einem weißen Marabu und dem Schriftzug „Ehrensenator“. Ehrensenatoren aus den Reihen des Elferrates tragen die Kappe ohne Glanzsteine mit einem roten Marabu und dem Schriftzug „Ehrensenator“.
Unsere Ehrensenatoren:
![]() Axel Hartmann | ![]() Oliver Hartmann | ![]() Michael Kemmerling | ![]() Thomas Petscher | ![]() Daniel Weste | ![]() Carsten Bussmeyer |
![]() Martin Raneberg | ![]() Gregor Wessels (Bild folgt) |